Da die Verknüpfung verschiedener psychotherapeutischer Verfahren unter Einschluss nonverbaler Angebote bisher im ambulanten Setting von den Kostenträgern nicht finanziert wird, hat das Netzwerk 2007 mit der AOK Ostalb einen integrierten Versorgungsvertrag abgeschlossen, der eine multimodale psychotherapeutische Behandlung verschiedener Berufsgruppen auch unter ambulanten Bedingungen erlaubt.
Herzstück ist dabei die gemeinsame Fallkonferenz, die die verschiedenen Behandlungsangebote koordiniert. Das Netzwerk bietet vor allem gruppenpsychotherapeutische Leistungen und ergänzende Angebote (nonverbale Verfahren, Familiengespräche etc.) an. Die Behandlung ist in 3 Phasen gegliedert und kann sich so den individuellen Erfordernissen der einzelnen Patientinnen anpassen. Die Schnittstellen und Kooperation mit den beteiligten Einrichtungen außerhalb des Netzwerkes sind definiert. Ziel ist die konsequente Umsetzung eines Gesamtbehandlungsplans. Die Qualität wird über vergütete Qualitätszirkel und Fortbildungsveranstaltungen gewährleistet.
Haben Sie als Betroffene und AOK-Versicherte Interesse an einer ambulanten Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung?
Dann finden Sie hier weitere Infos: Patienteninfo Integrierte Versorgung. pdf
Fragen Sie uns per E-mail: info(at)neo-iv.de
oder vereinbaren Sie ein erstes orientierendes Gespräch bei einer der Beratungsstellen.
Haben Sie als Arzt eine AOK-Patientin mit einer Essstörung?
Für eine niederschwellige Kontaktaufnahme vereinbaren Sie für Ihre PatientIn einen Termin bei einer der Beratungsstellen.
Haben Sie die Patientin bereits für eine ambulante multimodale Behandlung motiviert, melden Sie diese bitte zur Eingangsuntersuchung bei einem Facharzt des Netzwerkes in Ihrer Nähe an. Für Patienten unter 18 wenden Sie sich bitte an die entsprechende Beratungsstelle.
Fragebogen zur Erfassung der Therapiesituation von Menschen mit Essstörungen (BaDoNEO)
Andere Kassen
NEO hat nur mit der AOK Baden-Württemberg regional den Integrierten Versorgungsvertrag verhandelt, der formal in ganz Baden-Württemberg gilt aber nur im Ostalbkreis umgesetzt wird. Über 10 Jahre Kontaktversuche mit anderen Kassen blieben leider ohne Erfolg. Die überregionalen Kassen zeigten kein Interesse an Vertragsverhandlungen für ein örtlich begrenztes Projekt. Einzelfall-Kostenübernahmen gab es bisher nur selten.